Brandschutzausbildung gemäß DGUV Information 205-023
Jeder Arbeitgeber ist laut § 10 ArbSchG sowie Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2 verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zur Verfügung zu stellen. Dies sind in der Regel 5 % der Beschäftigten – bei erhöhter Brandgefahr sind sogar mehr erforderlich.
In der Praxis erfahrene Dozenten und modernste Lehrmaterialien bereiten Sie auf Ihre Funktion als Brandschutzhelfer professionell vor.

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