FÖRDERUNG IHRER WEITERBILDUNG
Ihnen stehen für die Übernahme der Weiterbildungskosten verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Faktoren, wie das aktuelle Beschäftigungsverhältnis oder Vermittlungshemmnisse, sehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten vor.
BILDUNGSGUTSCHEIN
Alle von uns angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i.v.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung über einen Bildungsgutschein förderfähig:
FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR
BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Neben dem Bildungsgutschein bestehen weitere Möglichkeiten, dass die Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden können:
INDIVIDUELLE BERATUNG
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Seite. Ihre Fragen rund um die Fördermöglichkeiten oder Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit beantworten wir Ihnen gerne:
Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein
Noch keinen Bildungsgutschein?
Kein Problem. Kontaktieren Sie uns gerne bereits vor Ihrem Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wir informieren Sie über die passende Weiterbildung und stellen Ihnen die Unterlagen zur Verfügung, die Sie für Ihr Beratungsgespräch benötigen.
1. Beratungstermin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor. Hilfreich sind:
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ein aktueller Lebenslauf
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passende Stellenangebote aus Ihrer Region
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Informationen zu Ihrer gewünschten Weiterbildung
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eine kurze Begründung, warum die Weiterbildung Ihre Chancen auf eine Arbeitsaufnahme verbessert
Tipp: Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und stellen Ihnen die benötigten Informationen zu unserer Weiterbildung zur Verfügung.
2. Bildungsgutschein erhalten
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft einen Bildungsgutschein ausstellen.
Auf dem Bildungsgutschein wird unter anderem festgelegt, welches Bildungsziel gefördert wird und innerhalb welchen Zeitraums der Gutschein eingelöst werden kann.
Wichtig: Prüfen Sie nach Erhalt des Bildungsgutscheins die Angaben und melden Sie sich anschließend möglichst zeitnah bei uns.
3. Bildungsgutschein bei uns einreichen
Senden Sie uns Ihren Bildungsgutschein zu oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob der Bildungsgutschein zu unserer Weiterbildung passt, und übernehmen die notwendigen Angaben für die Einreichung bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Sie müssen sich um die Formalitäten nicht allein kümmern – wir begleiten Sie dabei.
4. Bewilligung erhalten und Weiterbildung starten
Nach der abschließenden Prüfung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erhalten Sie die entsprechende Bewilligung.
Anschließend kann Ihre geförderte Weiterbildung bei uns starten.
Die bewilligten Lehrgangskosten werden in der Regel direkt mit dem Bildungsträger abgerechnet.
